Satzung des Vereins „Behinderte für Behinderte“
§ 1 Name und Sitz
- Der Verein führt den Namen „Behinderte für Behinderte“.
- Der Sitz des Vereins ist Brühl, Baden-Württemberg, Deutschland.
- Der Verein ist ein nicht eingetragener Verein (n.e.V.).
§ 2 Zweck des Vereins
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO).
- Zweck des Vereins ist die Unterstützung und Hilfe von Menschen mit pathologischem Horten (Hoarding Disorder), mit dem Ziel, ihnen zu einem geordneten und lebenswerten Haushalt zu verhelfen und somit ihre Lebensqualität zu verbessern.
- Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Beratung und Begleitung von Betroffenen in Zusammenarbeit mit Fachkräften.
- Organisation von Aufräum- und Ordnungsprojekten.
- Aufklärung der Öffentlichkeit, um Vorurteile abzubauen und Verständnis zu fördern.
- Förderung von Selbsthilfegruppen und Netzwerken für Betroffene und Angehörige.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglieder des Vereins können alle natürlichen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.
- Die Gründer des Vereins sind Ralf Swoboda und Stephan Blau, die zugleich die Aufgaben der Vereinsführung übernehmen.
§ 4 Organe des Vereins
- Die Organe des Vereins sind:
- Die Mitgliederversammlung.
- Der Vorstand, bestehend aus den Gründern Ralf Swoboda und Stephan Blau.
- Entscheidungen werden gemeinschaftlich getroffen und protokolliert.
§ 5 Vermögensbindung
- Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das verbleibende Vermögen an eine andere gemeinnützige Organisation, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
